Schulleitung

Distanzunterricht und Notbetreuung

Da am Sonntag, 13. Dezember 2020, für das Land Hessen beschlossen wurde, dass die Präsenzpflicht in Schulen von Mittwoch, 16. Dezember 2020, bis Freitag, 18. Dezember 2020, aufgehoben wird, benötigen wir Ihrerseits eine zeitnahe Information, ob Ihr Kind in diesen drei Tagen in der Schule betreut werden muss.

Dazu haben Ihre Kinder heute per Ranzenpost ein Formular erhalten, dass Sie bitte unbedingt am Dienstag, 15. Dezember 2020, ausgefüllt der Klassenlehrkraft aushändigen. Ist Ihr Kind morgen nicht anwesend, bitten wir um eine digitale Zusendung an das Sekretariat.

Die Aussetzung der Präsenzpflicht wurde vom Land verordnet, um auch in Schulen eine deutliche Kontaktreduktion zu ermöglichen. Machen Sie von dem Angebot der schulischen Betreuung bitte nur dann Gebrauch, wenn Ihr Kind eine Betreuung benötigt und es Ihnen nicht möglich ist, es zuhause zu betreuen. Nur so kann es uns gelingen, die Kontakte wirkungsvoll zu reduzieren und unseren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie zu leisten. Beachten Sie bitte auch, dass ein Hin- und Herwechseln zwischen Präsenz- und Distanzunterricht in den drei Tagen nicht möglich ist.

Da es sich um eine Aussetzung der Präsenzpflicht, aber nicht der Schulpflicht handelt, findet von Mittwoch bis Freitag Distanzunterricht statt. Bitte beachten Sie gemeinsam mit Ihren Kindern die Hinweise der unterrichtenden Lehrkräfte.

Hier finden Sie das Schreiben des Kultusministeriums sowie das Formular, das Sie auch per Ranzenpost erhalten.

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